Aufenthalts- und Geschäftsbedingungen der „Ponyfarm“
Stand: 26.09.2023
1. Beherbergung
1.1 LeistungenDie Buchung eines Ferienaufenthaltes auf der „Ponyfarm“ beinhaltet folgende Leistungen:
- Eigenes Pflege- / Reitpony
- Tägliches Reiten (2-3mal täglich, je nach Tagesangebot)
- Tägliches Programm nach Wochenplan (Angebote gemäß Homepage bez. bzw. gebuchtem Kurs)
- Vollpension
- Unterkunft im Mehrbettzimmer (Bettzeug -Decke, Kissen & Bezüge- mitbringen oder kostenpflichtig mieten)
Ein Aufenthalt inklusive Reitprogramm ist nur bis zu einem maximalen Körpergewicht von 70 kg möglich; das Gewicht wird bei Anreise überprüft. Dies geschieht ausschließlich zur Gesunderhaltung unserer Pferde. Gäste die bei Anreise das Maximalgewicht überschreiten, können vom Reitprogramm ausgeschlossen werden.
1.2 Buchung
Die mündliche oder schriftliche Buchung, sowie die Anmeldung über das Buchungssystem auf unserer Homepage ist verbindlich und gilt als abgeschlossener Vertrag.
Voraussetzung für eine verbindliche Buchung ist eine Mindestbelegung von 6 Feriengästen. Sollte diese nicht erreicht werden behalten wir uns vor, die Buchung auch kurzfristig zu stornieren oder nach Absprache, wenn möglich, auf einen anderen Termin umzubuchen.
Eine Buchungsbestätigung/Rechnung wird gemeinsam mit den Aufenthaltsbedingungen und einer Checkliste zum Ferienaufenthalt nach Eingang der Anmeldung versandt.
1.3 Zahlung
1.3.1. Ferienaufenthalt
Die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch 50,- EUR, wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor dem Anreisetermin auf das untenstehende Konto zu überweisen.
1.3.2. Wochenendaufenthalt
Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist bei Anreise in Bar zu zahlen. Kartenzahlung oder Überweisung sind nicht möglich.
1.4.Rücktritt
Kann ein Gast den gebuchten Ferienaufenthalt nicht antreten, gibt es die Möglichkeit, die Buchung nach den folgenden Bedingungen schriftlich zu stornieren:
1.4.1 Fristen
- Ab 28 Tage vor Anreisetermin:
Aufenthaltsgebühr wird bei Stornierung in voller Höhe als Stornierungsgebühr unter Abzug einer ersparten Verpflegungs- und Unkostenpauschale in Höhe von 40,- EUR fällig. - Absage bis zu 28 Tage vor dem geplanten Anreisetermin:
25% der Reisekosten werden als Stornierungsgebühr fällig, min. 50,- EUR. - Absage mehr als 3 Monate vor dem geplanten Anreisetermin:
40,- EUR Pauschal als Bearbeitungsgebühr werden fällig.
Sie geraten ohne weitere Mahnung in Verzug.
Die Stornierungsgebühren werden, sofern sie nicht bereits durch die Anzahlung beglichen sind, sofort nach der Stornierungserklärung fällig. Die Stornierung steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Stornierungsgebühr auf dem untenstehenden Konto.
1.4.2. Umbuchungsoption
Es besteht die Möglichkeit, bis 28 Tage vor geplantem Anreisedatum bei freien Verfügbarkeiten den Ferienaufenthalt gegen eine Bearbeitungspauschale von 40,- EUR auf einen anderen Zeitraum umzubuchen (innerhalb von 6 Monaten). Der Umbuchungswunsch ist unter Nennung möglicher Ersatztermine zu erklären. Ein Anspruch auf einen konkreten alternativen Aufenthaltszeitraum besteht nicht; Umbuchungen erfolgen in der Regel nach Absprache und auf Zeiträume außerhalb der Hauptsaison.
Die Fälligkeit der Aufenthaltsgebühren zum ursprünglichen Reisedatum bleibt bestehen.
1.4.3. Abbruch und Krankheit
Bei Abbruch des Aufenthaltes auf eigenen Wunsch oder einer vorzeitigen Abreise wegen Verstoßes gegen die Hausordnung, die Aufenthaltsbedingungen, die allgemeinen Benimmregeln oder bei Krankheit erfolgt keine Erstattung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
1.5. Rabatte / Geschwisterbedingungen
Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig angemeldete Geschwisterkind gewähren wir bei Buchung ganzer Wochen 10 % Rabatt.
1.6. Ausrüstung (ggf. Zusatzkosten)
- Das Vorliegen folgender Ausrüstungsgegenstände wird für einen Aufenthalt vorausgesetzt:
- Reitkappe
- Handtücher
- Hausschuhe
- Folgende Gegenstände sollten mitgebracht werden, können aber auch gegen eine Mietgebühr (aktuelle Gebühren gemäß Checkliste) vor Ort ausgeliehen werden:
- Putzzeug
- Bettzeug (bezogene Bettdecke oder Schlafsack und bezogenes Kopfkissen, Bettlaken)
- Anbindestrick mit Panikhaken (mitbringen oder bei Anreise erwerben)
- Sonderausrüstung bei Trekkingtouren:
- Schlafsack (keine Bettdecke) und Isomatte
- Regenjacke
- Reithandschuhe
- Rucksack mit:
- Dicke Socken, warmer Extrapullover, warmer Jogginganzug als Nachtkleidung
- Latschen (für drinnen und draußen)
- Taschenlampe
- Platz für Waschutensilien
- Ggf. Sonnencreme
1.7 Krankenversicherung / Krankheit
Bei Anreise von Minderjährigen ist die Krankenversicherten Karte im Büro abzugeben.
Wir behalten uns vor, im Falle eines Unwohlseins, eines Unfalls oder sonstigen medizinischen Bedarfs nach eigenem Ermessen mit ihrem Kind einen Arzt bzw. falls notwendig auch das Krankenhaus aufzusuchen. In solchen Fällen kontaktieren wir sie unverzüglich unter der von ihnen als Notfallnummer angegebenen Telefonnummer.
Für die entstandenen Personal- und Wegekosten bei besonderen Betreuungsleistungen (Arztbesuche und Krankenfahrten) fallen ggf. dem Aufwand nach entsprechend angemessene Erstattungsleistungen an, die bei Abreise zu entrichten sind.
1.8. Medikamente / Allergien und Unverträglichkeiten / Besonderheiten
Sollte ihr Kind Medikamente einnehmen, so geben sie diese bitte bei Anreise mit einem schriftlichen Hinweis zur Verabreichung und Namen versehen im Büro ab. Medikamente sollten zum Schutz anderer Kinder und Gäste nicht unbeaufsichtigt in den Gemeinschaftszimmern verwahrt werden. Ein Verstoß gegen das Gebot bedingt eine Haftung der Erziehungsberechtigten für Unfälle und Folgeschäden.
Die Abfrage von Allergien und Unverträglichkeiten erfolgt bei der Anmeldung über unsere Homepage. Um sicherzugehen und auch aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen bitten wir darum, uns bei Anreise nochmals darauf aufmerksam machen, sollte ihr Kind an Unverträglichkeiten oder Allergien leiden, damit wir bestmöglich darauf Rücksicht nehmen können. Die Ponyfarm haftet nicht für Schäden und Folgeschäden.
Weitere Besonderheiten, die einen erhöhten Betreuungsbedarf bedingen (Soziale Komponenten, Verhaltensauffälligkeiten) unterliegen ebenfalls der Mitteilungspflicht und bedürfen ggf. einer gesonderten Absprache.
1.9. Tetanus
Bitte überprüfen sie vor Anreise, ob ihr Kind über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei fahrlässiger Nichtbeachtung des Impfgebots übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen und Verletzungen, deren Verlauf auf einen mangelnden Impfschutz zurückzuführen ist.
1.10. Wert – und Ausrüstungsgegenstände / Sicherheit / Verlust
Bitte versehen sie alle Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände ihres Kindes mit Vor- und Nachnamen, sofern möglich. Wertgegenstände, teure Handys und andere Elektronik sollten, wenn möglich, nicht mitgebracht werden.
Die Kleiderschränke werden in der Regel mit einem weiteren Kind geteilt und können z. T. mit einem kleinen Vorhängeschloss gesichert werden. Bitte besorgen Sie hierfür ein Zahlenschloss. Ein „Post-it“ auf der Krankenkarte mit der Zahlenkombination (Abgabe im Büro) wäre bei jüngeren Kindern hilfreich. Bei Schlössern mit Schlüssel geben Sie bitte einen Ersatzschlüssel bei Anreise im Büro ab.
Für abhandengekommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Verlorene Gegenstände, die mit Namen versehen sind, können bei Verlust gesucht und gegen eine Gebühr nachgesendet werden.
2. Reitunterricht Reitbetrieb (wöchentliche „einheimische“ Reitschulgäste)
2.1. Leistungen
Eine Reitstundeneinheit beinhaltet
- Vorbereitung des Ponys/Pferdes für die Reitstunden (ggf. von der Weide holen, Putzen, Satteln, Trensen) – jüngere Kinder sollten bitte von den Eltern unterstützt werden - sowie
- bis zu 60 Minuten Reitunterricht in der Gruppe (30 Minuten bei Einzelunterricht
Der Gruppenunterricht findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Reitern und in der Regel mit bis zu maximal 8 Reitern statt. Bei Gruppen mit geringer Teilnehmerzahl kann die Unterrichtszeit ggf. der Teilnehmeranzahl angepasst und verkürzt werden.
Der Unterricht wird in der Halle oder auf dem Außenreitplatz abgehalten. Die Entscheidung darüber obliegt der Ponyfarm und erfolgt ggf. kurzfristig.
Die Gestaltung des Reitunterrichtes obliegt dem oder der Reitlehrer/in.
Aus Schulungsgründen für Reiter und Pferd und zum Erlernen eines sicheren Umgangs können Sitzübungen, gymnastische Einheiten, Ausritte und ggf. Bodenarbeitselemente mit zu den Einheiten gehören, die im Rahmen einer fachgerechten Reitausbildung ein abwechslungsreiches Gesamtpaket bilden.
2.2. Wochenunterricht Gruppe
Der Gruppenunterricht wird in feste Wochengruppen eingeteilt; in diesen Gruppen ist grundsätzlich wöchentlich eine feste Reiteinheit für den Reitschüler (m/w/d) reserviert (Aushang Reitplan an der Reithalle/Sattelkammer).
Ein fester Anspruch auf den Unterrichtstermin oder das Wunschpferd besteht nicht. Die Ponyfarm behält es sich vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder dem unvorhersehbaren Ausfall von Pferden den Wochenunterricht ersatzlos abzusagen. Eine Gebühr fällt dann nicht an.
2.3. Anmeldung Unterricht / Eintrag Reitplan
Die Teilnahme an der jeweiligen Wochenstunde wird durch einen Eintrag im Reitplan („JA“ oder Eintrag des Wunschpferdes) bestätigt; die Teilnahme ist ab der Bestätigung verbindlich.
Der Reitplan enthält persönliche Angaben, wie Name, Gewicht und ggf. Telefonnummern, und ist für andere Gäste und Besucher einsehbar. Mit ihrem Eintrag stimmen sie der Verwendung und dem Aushang dieser Daten in dem vorstehend beschriebenen Rahmen zu.
2.4. Absage
Bitte geben sie uns stets (auch kurzfristig) Bescheid, wenn eine angemeldete Reitstunde nicht wahrgenommen werden kann! Bei der Arbeit mit Tieren ist stets auch die Rücksichtnahme auf den vierbeinigen Freund zu beachten, der sonst vielleicht umsonst von der Weide geholt werden musste.
Die Absage einer Reitstunde kann bis zu 24 h vorher erfolgen; ohne dass die Unterrichtsgebühr anfällt; danach fällt die volle Gebühr an.
Aus Kulanz versuchen wir stets, bei kurzfristigen Absagen einen Ersatztermin an einem anderen Wochentag zu finden, an dem die versäumte Stunde nachgeholt werden kann – hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
2.5. Terminabsprachen
Alle Terminabsprachen für den Reitunterricht erfolgen direkt via „Whatsapp“. Bei Anmeldung für den Reitunterricht und der Angabe ihrer Mobilnummer geben sie an, ob sie der Verwendung ihrer mobilen Kontaktdaten für diesen Zweck zustimmen.
Die abgestimmten Termine beziehen sich auf den Start der Unterrichtsstunde. Zur Vorbereitung und ggf. dem „von der Weide holen“ des Pferdes/Ponys vor dem Unterricht ist es notwendig, dass die Ankunftszeit auf dem Hof mindestens 30 Minuten vor dem geplanten Unterrichtstermin eingehalten wird. Reiten ist Entschleunigung – planen sie für sich und ihr Kind ausreichend Verweildauer ein.
2.6. Reitunterricht (für Einheimische) in Ferienbetriebs- und Belegzeiten
In den Schulferien findet der Reitschulbetrieb bedingt durch den saisonalen Gästebetrieb nur mit Einschränkungen statt.
In den Sommerferien erfolgt der Reitunterricht für einheimische Reitgäste in der Regel nur am Samstag - es gelten die aktuellen Aushänge auf dem Reitplan.
In den Oster- und Herbstferien sind möglicherweise einzelne Tage regulär im Reitschulbetrieb anzubieten; bei einer buchungsmäßigen Auslastung findet jedoch auch hier der Unterricht ggf. nur am Samstag statt.
Auch außerhalb der Ferienzeiten kann es belegungsbedingt zu Ausfällen von Reitstunden kommen. Bitte informieren Sie sich stets über das aktuelle Reitstundenangebot über den aushängenden Reitplan.
2.7. Einzelstunden / Zehnerkarte
Die Kosten für den Reitunterricht sind den aktuellen Preisaushängen zu entnehmen. Reitstunden werden im Voraus durch den Kauf einer Zehnerkarte (Reitkarte) in bar bezahlt. Die Zahlung einzelner Reitstunden ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und wird mit einer Zusatzgebühr berechnet. Sollte die 10er Karte durch nachvollziehbar dargelegte besondere Umstände nicht vollständig eingelöst werden können, ist eine Rückzahlung der verbliebenen Reitstunden nach Abzug des 10er Karten-Rabattes möglich.
Die Pflege und Verbuchung der Reitkarten erfolgt vor Ort an der Reithalle bzw. der Sattelkammer durch Mitarbeiter der Ponyfarm; diese können dort auf Nachfrage eingesehen werden.
3. Klassenfahrten
Unsere speziellen Bedingungen für Klassenreisen oder Reisegruppen senden wir bei Interesse gerne in einem unverbindlichen Angebot zu.
4. Allgemeine Hausregeln
4.1. Umgang mit Menschen und Tieren
Auf der Ponyfarm legen wir Wert auf einen respektvollen und kameradschaftlichen Umgang mit „Mensch und Tier“. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer vierbeinigen Freunde hat bei uns einen hohen Stellenwert.
Hilfsbereitschaft, Kameradschaft, Verantwortungsbewusstsein und ein freundlicher Umgang mit unseren Pferdepartnern sind die Werte, die wir vermitteln möchten, und um deren Einhaltung wir auch unsere Gäste bitten.
Bei Verstößen gegen unsere Werte oder allgemeine Benimmregeln sowie gerügtem Verhalten, welches nach wiederholter Aufforderung nicht angepasst wird, behalten wir uns vor, Feriengäste ohne Erstattung der Aufenthaltsgebühren nach Hause zu schicken. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
4.2. Umgang mit Sachgegenständen; Haftung
Wir bitten um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Räumlichkeiten, den Ausrüstungsgegenständen sowie dem Inventar. Alle Beschädigungen, auch versehentlich entstandene, sind unverzüglich zu melden.
Sollte dennoch einmal etwas grob fahrlässig oder schuldhaft beschädigt werden, so ist dieser Schaden auszugleichen oder (ggf. auch bei Versehen) über eine bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu regulieren.
5. Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Reitgäste stehen bei uns an erster Stelle.
Der Umgang mit Tieren, sowie speziell mit dem Pferd, als Flucht- und Herdentier, unterliegt naturgemäß gewissen Verletzungsgefahren. Der Umgang mit Pferden kann sowohl in der Begleitung und der Pflege, als auch beim Reiten bereits durch das Körpergewicht des Pferdes oder dessen teilweise unvorhersehbaren Reaktionen zu Unfällen, leichten bis schweren Verletzungen und sogar bis zum Tode führen.
Wir versichern, stets nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Sicherheit unserer Reitgäste zu handeln, um Gefährdungen und Verletzungen soweit wie möglich zu vermeiden, haften jedoch nicht über den Haftungsrahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinaus für die Realisierung der spezifischen Gefahren des Reit- und Pferdesports, bzw. deren Folgeschäden.
Das Zitat „Das Leben ist kein Ponyhof“ – jeder kennt es -,
stimmt nicht immer….
denn manchmal, hier in Schafstedt, ist es das doch!
also seid gerne unsere Gäste auf der PONYFARM!
Eure Ursula (Uschi) Danes und Team